Zugriffsschutz
Jede Seite im Wissensbereich lässt sich gezielt auf bestimmte Gruppen einschränken. So legen Sie fest, wer eine Seite sehen und bearbeiten darf – vergleichbar mit dem Sichtbarkeits-Modell der Chronik.
Wie der Zugriffsschutz wirkt
Der Zugriffsschutz wird pro Seite gesetzt, nicht pro Bereich. Bereiche sind reine Gliederungs-Container und tragen selbst keine Berechtigung. Innerhalb desselben Bereichs können daher Seiten mit unterschiedlichem Zugriffsschutz nebeneinander liegen – etwa eine öffentliche Infoseite neben einer nur für den Vorstand sichtbaren Notiz.
Es gibt zwei Zustände:
- Öffentlich – es sind keine Gruppen hinterlegt. Die Seite ist für alle Mitglieder les- und bearbeitbar.
- Beschränkt – es sind eine oder mehrere Gruppen hinterlegt. Nur Mitglieder dieser Gruppen (sowie die Person, die die Seite erstellt hat) können die Seite öffnen und bearbeiten.
Neu angelegte Seiten sind zunächst öffentlich: Solange keine Gruppe ausgewählt ist, gilt keine Einschränkung.
Sichtbarkeit bearbeiten
Den Zugriffsschutz einer bestehenden Seite ändern Sie über das Aktionsmenü der Seite (Drei-Punkte-Menü) mit der Aktion Sichtbarkeit bearbeiten. Es öffnet sich ein Dialog, in dem Sie die berechtigten Gruppen per Mehrfachauswahl festlegen.
- Wählen Sie keine Gruppe, ist die Seite öffentlich.
- Wählen Sie eine oder mehrere Gruppen, ist die Seite auf deren Mitglieder beschränkt.
Kennzeichnung im Seitenkopf
Ist für eine Seite mindestens eine Gruppe hinterlegt, erscheint im Kopf der Seite eine Markierung Beschränkt (mit Gruppen-Symbol). Fehlt diese Markierung, ist die Seite öffentlich.
Anhänge
Anhänge einer Seite besitzen keinen eigenen Zugriffsschutz. Sie erben die Einstellung der Seite: Wer eine Seite nicht lesen darf, sieht auch ihre Anhänge nicht; wer die Seite bearbeiten darf, kann Anhänge hinzufügen und entfernen.
Unterseiten
Der Zugriffsschutz wird nicht vererbt. Jede Seite – auch eine Unterseite – trägt ihre eigene Einstellung. Beschränken Sie also eine übergeordnete Seite, prüfen Sie bei Bedarf auch den Zugriffsschutz der zugehörigen Unterseiten.